Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2019 - Beteiligung des Dienstherrn an den hälftigen Kosten einer Krankenvollversicherung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern...
INHALT
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2019 - Beteiligung des Dienstherrn an den hälftigen Kosten einer Krankenvollversicherung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern - Einführung der sog. Pauschalen Beihilfe im Land Bremen
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2019 - Beteiligung des Dienstherrn an den hälftigen Kosten einer Krankenvollversicherung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern - Einführung der sog. Pauschalen Beihilfe im Land Bremen
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2019 - Beteiligung des Dienstherrn an den hälftigen Kosten einer Krankenvollversicherung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern Einführung der sog. Pauschalen Beihilfe im Land Bremen
- Verteiler:
- Vorbemerkung:
- I. Pauschale Beihilfe im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- II. Pauschale Beihilfe im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV)
- § 80 Abs. 1 bis 3 BremBG
- III. Pauschale Beihilfe und freie Heilfürsorge
- § 111 BremBG
- IV. Pauschale Beihilfe für Versorgungsberechtigte
- V. Pauschale Beihilfe im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- VI. Länderübergreifende Versetzung
- VII. Individuelle Beihilfen
- § 80 Abs. 2 BremBG
- § 12 BremBVO
- § 3 Abs. 3 und 8 BremBVO
- VIII. Pflegeversicherung
- IX. Erweiterter berechtigter Personenkreis
- § 80 Abs. 5 BremBG
- § 80 Abs. 4 BremBG
- § 14 Abs. 7 BremBVO
- X. Pauschale Beihilfe und Pflegezeit
- § 62a Abs. 1 BremBG
- XI. Pauschale Beihilfe und Elternzeit
- XII. Unwiderrufbarkeit der Entscheidung
- XIII. Antragsverfahren
- Kontakt
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