Zugangsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
INHALT
Zugangsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
- Zugangsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
- § 4 Abs. 4 Bremer Lehrerausbildungsgesetz
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zugangsvoraussetzungen und -verfahren
- § 6
- § 5
- § 3 Studienbeginn
- § 4 Form und Frist der Anträge
- § 2
- § 2
- § 5 Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber
- § 2
- § 6 Masterzugangskommission
- § 7 Inkrafttreten
- Für alle Studienfächer im Master of Education für ein Lehramt an Grundschulen werden vorausgesetzt:
- Für das Studienfach Englisch/English Speaking Cultures wird vorausgesetzt:
- Für die Studienfächer Frankoromanistik und Hispanistik wird vorausgesetzt:
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