Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
INHALT
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
- Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
- Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Amtsführung im Allgemeinen
- § 1 Amtliche Unterschrift
- § 2 Amtssiegel
- § 3 Amtsschild, Namensschild
- § 4 Verpflichtung der Beschäftigten sowie der Dienstleisterinnen und Dienstleister
- § 5 Bezeichnung der Beteiligten in Urkunden
- § 5a Elektronische Übermittlung in Registersachen
- § 6 Einhaltung von Mitwirkungsverboten
- § 7 Übersicht über Urkundsgeschäfte
- Abschnitt 2 Ergänzende Regelungen für Erbverträge
- § 8 Erbverträge
- Abschnitt 3 Ergänzende Regelungen für Verwahrungsgeschäfte
- § 9 Übersicht über Verwahrungsgeschäfte
- § 10 Durchführung der Verwahrungsgeschäfte
- Abschnitt 4 Ergänzende Regelungen für Softwareprodukte zur Führung von Akten und Verzeichnissen
- § 11 Software-Herstellerbescheinigungen
- Abschnitt 5 Herstellung der notariellen Urkunden und Dokumente
- § 12 Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften
- § 13 Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form
- § 14 Verbinden, Beifügen und Siegeln
- Abschnitt 6 Prüfung der Amtsführung
- § 15 Verfahren
- § 16 An die Aufsichtsbehörde zu übermittelnde Dokumente
- § 17 Zugang der Aufsichtsbehörde zu den Akten und Verzeichnissen der Notarin oder des Notars
- § 18 Gegenstand der regelmäßigen Prüfung
- Abschnitt 7 Notariatsverwaltung und Notarvertretung
- § 19 Notariatsverwaltung und Notarvertretung
- Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 20 Übergangsvorschriften
- § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Abschnitt 1 Amtsführung im Allgemeinen
- § 1
- Amtliche Unterschrift
- § 2
- Amtssiegel
- § 3
- Amtsschild, Namensschild
- § 4
- Verpflichtung der Beschäftigten sowie der Dienstleisterinnen und Dienstleister
- § 5
- Bezeichnung der Beteiligten in Urkunden
- § 5a
- Elektronische Übermittlung in Registersachen
- § 6
- Einhaltung von Mitwirkungsverboten
- § 7
- Übersicht über Urkundsgeschäfte
- Abschnitt 2 Ergänzende Regelungen für Erbverträge
- § 8
- Erbverträge
- Abschnitt 3 Ergänzende Regelungen für Verwahrungsgeschäfte
- § 9
- Übersicht über Verwahrungsgeschäfte
- § 10
- Durchführung der Verwahrungsgeschäfte
- Abschnitt 4 Ergänzende Regelungen für Softwareprodukte zur Führung von Akten und Verzeichnissen
- § 11
- Software-Herstellerbescheinigungen
- Abschnitt 5 Herstellung der notariellen Urkunden und Dokumente
- § 12
- Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften
- § 13
- Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form
- § 14
- Verbinden, Beifügen und Siegeln
- Abschnitt 6 Prüfung der Amtsführung
- § 15
- Verfahren
- § 16
- An die Aufsichtsbehörden zu übermittelnde Dokumente
- § 17
- Zugang der Aufsichtsbehörde zu den Akten und Verzeichnissen der Notarin oder des Notars
- § 18
- Gegenstand der regelmäßigen Prüfung
- Abschnitt 7 Notariatsverwaltung und Notarvertretung
- § 19
- Notariatsverwaltung und Notarvertretung
- Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 20
- Übergangsvorschriften
- § 21
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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