Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) - 2344/001 -
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Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) - 2344/001 -
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) - 2344/001 -
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) - 2344/001 -
- I.
- § 4 wird wie folgt neu gefasst:
- Form des Auftrags
- § 10 wird wie folgt neu gefasst:
- Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug
- § 11 wird wie folgt neu gefasst:
- Zustellung eines Dokuments an mehrere Beteiligte
- § 12 wird wie folgt neu gefasst:
- Zustellung mehrerer Dokumente an einen Beteiligten
- § 13 wird wie folgt neu gefasst:
- Vorbereitung der Zustellung
- § 14 wird aufgehoben.
- Wahl der Zustellungsart bei Schriftstücken“
- § 16 wird wie folgt geändert:
- Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke
- § 17 wird wie folgt neu gefasst:
- § 18 wird wie folgt geändert:
- § 22 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:
- § 24 wird wie folgt neu gefasst:
- Zustellungsnachweis
- § 29 wird wie folgt geändert:
- § 31 wird wie folgt geändert:
- § 43 Nummer 1 wird wie folgt neu gefasst:
- § 51 wird wie folgt geändert:
- § 60 Absatz 1 Satz 8 wird gestrichen.
- § 63 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
- § 73 wird wie folgt neu gefasst:
- Unpfändbare Sachen und Tiere
- § 100 wird wie folgt geändert:
- § 101 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 102 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- § 121 wird wie folgt geändert:
- § 126 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- § 128 wird wie folgt geändert:
- § 141 wird wie folgt neu gefasst:
- Einholung der Auskünfte Dritter zu Vermögensgegenständen
- § 145 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 152 wird wie folgt geändert:
- § 153 wird wie folgt geändert:
- II.
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