Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen mit besonderen sozialen Herausforderungen im Land Bremen im ...
INHALT
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen mit besonderen sozialen Herausforderungen im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 2 Personalverstärkung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen mit besonderen sozialen Herausforderungen im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 2 Personalverstärkung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kindertageseinrichtungen mit besonderen sozialen Herausforderungen im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 2 Personalverstärkung)
- 1.
- Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Gegenstand der Förderung
- § 10 Absatz 1 Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG)
- 2.
- Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger
- § 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BremAGKJHG)
- 3.
- Voraussetzungen für die Bewilligung
- 4.
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- 5.
- Verfahren
- 6.
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verwendungsnachweis
- 7.
- Geltungsdauer
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