Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2020 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2020 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2020 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2020 Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (
- § 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO
- Verteiler:
- Vorbemerkung
- § 9 der BremLVO
- Zulassungsvoraussetzungen für die Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
- Zulassung, Anmeldung der Teilnehmenden, Durchführung und Kosten der Qualifizierung
- Inhalt und Umfang der Qualifizierung
- Feststellung des Erfolgs der Qualifizierung
- Zeitplan
- 31. März 2020
- Kontakt
- Anlagen
- Inhalte der Module im Rahmen der Qualifizierung
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