Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 11/2023 - Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz/Hinweise zum Wahlrecht - Neufassung
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 11/2023 - Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz/Hinweise zum Wahlrecht - Neufassung
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 11/2023 - Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz/Hinweise zum Wahlrecht - Neufassung
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 11/2023 vom 21.12.2023
- Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz/ Hinweise zum Wahlrecht – Neufassung
- Verteiler:
- Über Verteilerlisten:
- Adressatenkreis:
- Vorbemerkung
- § 72 BremPersVG
- Änderungen der Wahlordnung zum BremPersVG
- Hinweise zum Wahlrecht
- § 9 BremPersVG
- § 22a BremPersVG
- Ausbildungs
- § 22 BremPersVG
- § 9 Abs. 5 Satz 3 BremPersVG
- Unterrichtung der zugeordneten Dienststellen und Einrichtungen sowie der Wahlvorstände
- Außerkrafttreten von Rundschreiben
- Kontakt
Feedback