Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX ...
INHALT
Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX im Land Bremen (Stand 1. Januar 2024)
- Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX im Land Bremen (Stand 1. Januar 2024)
- Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX im Land Bremen (Stand 1. Januar 2024)
- Rechtsgrundlage
- Barbetrag für Minderjährige
- Verwendung
- Verwaltung und Abrechnung
- Prüfrechte der Sozialhilfeträger
- Beschwerderecht
- Inkrafttreten
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