Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
INHALT
Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- Richtlinie zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- 1.
- Allgemeines
- § 13 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes (BremKTG)
- § 13 Absatz 3 BremKTG
- § 18 Absatz 5 BremKTG
- § 13 Absatz 4 Satz 2 BremKTG
- 2.
- Elternbeirat und dessen Sprecher oder Sprecherin
- 3.
- Gesamtelternvertretung (Gesamtelternbeirat - GEB) und deren Vorstand
- 4.
- Arbeitsgemeinschaft der Gesamtelternvertretungen bzw. Gesamtelternbeiräte (Zentralelternvertretung - ZEV) und deren Vorstand
- 5.
- Nachwahlen und Abwahlen
- 6.
- Geschäftsordnungen
- 7.
- Informationswege und Sachmittel, Behördenbeauftragte(r)
- 8.
- Inkrafttreten
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