Dienstanweisung Nr. 422 - (Aufgabenbereich 7.2 - Bauordnungsangelegenheiten) - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingä...
INHALT
Dienstanweisung Nr. 422 - (Aufgabenbereich 7.2 - Bauordnungsangelegenheiten) - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Dienstanweisung Nr. 422 - (Aufgabenbereich 7.2 - Bauordnungsangelegenheiten) - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Dienstanweisung Nr. 422
- Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- I.
- Vorbemerkungen
- II.
- Regelungszweck
- 1.
- Zulässigkeit baulicher Anlagen in Dauerkleingärten und Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- § 61 Abs. 1 BremLBO
- 2.
- Kaisenhäuser/Behelfsheime
- 3.
- Auswohnberechtigte
- mindestens seit dem 28.05.1974
- Ehepartner
- Pflegepersonal
- Kinder
- 4.
- Abrissvereinbarungen
- 5.
- Beschränkung der Bauaufsicht
- III.
- Schlussbestimmungen
- IV.
- Inkrafttreten
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