Erbschaftsteuer<br> Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens nach § 27 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)
DE - Landesrecht Brandenburg

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Erbschaftsteuer<br> Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens nach § 27 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

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