Erlass zur Anwendung des § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Bio...
INHALT
Erlass zur Anwendung des § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
- Erlass zur Anwendung des § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
- 1 Allgemeine Grundsätze
- 2 Kein Befahrungsverbot für bestimmte Fließe
- 3 Ausnahmen für das Führen von motorgetriebenen Spreewaldkähnen
- 4 Nicht mit Motor befahrbare Fließe
- 5 Frist, Personenbindung
- 6 Nebenbestimmungen
- 7 Zuständigkeit
- 8 Antragstellung
- 9 Widerruf
- 10 Gebühren
- 11 Kontrolle der Bestimmungen des Erlasses
- 12 Ordnungswidrigkeiten
- 13 Aufhebung des bisherigen Erlasses
Feedback