Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (LChartbootV)
INHALT
Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (LChartbootV)
- Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (LChartbootV)
- 1. Allgemeine Angaben
- 2. Angaben über den Schiffskörper
- 3. Angaben über den Antriebsmotor (weitere Motoren auf anliegendem Blatt)
- 1. Schiffskörper
- 2. Lenzeinrichtungen
- 3. Ankerausrüstung
- 4. Handfeuerlöscher
- 5. Erforderliche Ausrüstung
- 6. Heizgeräte mit flüssigen Brennstoffen
- 7. Flüssiggasanlagen
- 1. Maschineneinrichtung
- 2. E-Anlage
- IV. Ergebnis
- I. Allgemeines
- II. Charterbescheinigung
- III. Einweisung
- IV. Erklärung
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