Richtlinie über die Entschädigungen gemäß § 56 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für den öffentlichen Dienst
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Richtlinie über die Entschädigungen gemäß § 56 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für den öffentlichen Dienst

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