Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
INHALT
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
- Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
- § 1 Festsetzung
- § 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Schutzzonen
- § 5 Gebote
- § 6 Verbote
- § 7 Ausnahmen
- § 8 Befreiungen
- § 9 Einvernehmen
- § 10 Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen
- § 11 Vorrang dieser Verordnung
- § 12 Schlußbestimmungen
- Anlage
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