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Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet
DE - Landesrecht Brandenburg
07.09.1993
INHALT
Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet
Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet
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