Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführu...
INHALT
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag)
- Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag)
- § 1 Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung
- § 2 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
- § 3 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz
- § 4 Informationsaustausch
- § 5 Errichtung und Aufgaben
- § 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
- § 7 Organe
- § 8 Aufsicht
- § 9 Finanzierung
- § 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
- § 11 Änderung, Kündigung
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
- Anhang
- A. Verbindungsnetz
- B. IT-Steuerung
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