LSchiffV
INHALT
Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV)
- Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV)
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zuständigkeiten
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Schiffsführer
- § 5 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
- § 6 Verhalten unter besonderen Umständen
- § 7 Besetzung des Ruders
- § 8 Fahrerlaubnispflicht
- § 9 Anerkennung anderer Befähigungszeugnisse
- § 10 Allgemeine Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis
- § 11 Fahrzeiterfordernis für den Erwerb der Fahrerlaubnis
- § 12 Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis
- § 13 Abnahme der Prüfung
- § 14 Beantragung und Erteilung der Fahrerlaubnis
- § 15 Entziehen und Ruhen der Fahrerlaubnis
- § 16 Gebühren
- § 17 Grundregeln für Bau und Ausrüstung
- § 18 Schiffseichung
- § 19 Stabilität, Freibord, Einsenkungsmarken und zulässige größte Belastung
- § 20 Höchstzahl der Fahrgäste
- § 21 Manövrierfähigkeit
- § 22 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
- § 23 Steuerstand
- § 24 Einrichtungen zum Schutz der Gewässer
- § 25 Motoren mit Gemischschmierung
- § 26 Höchstzulässige Abgasemissionen
- § 27 Abgasleitungen
- § 28 Kraftstoffbehälter
- § 29 Flüssiggas- oder Druckluftanlagen
- § 30 Akkumulatoren
- § 31 Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
- § 32 Nichtzulässige Brennstoffe
- § 33 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
- § 34 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
- § 35 Lichter, Feuerlöscher und Verbandskästen
- § 36 Rettungsmittel
- § 37 Schallgeräte
- § 38 Lenzgeräte
- § 39 Besatzung
- § 40 Zulassung zum Verkehr
- § 41 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- § 42 Widerruf und Beschränkung der Zulassung
- § 43 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- § 44 Fahrregeln
- § 45 Fahrgeschwindigkeit
- § 46 Stillliegen
- § 47 Einschränkungen der Schifffahrt
- § 48 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
- § 49 Schutz der Schifffahrtszeichen
- § 50 Beschädigung von Ufern und Anlagen
- § 51 Rettung und Hilfeleistung
- § 52 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 53 Freimachen des Fahrwassers
- § 54 Besondere Anweisungen
- § 55 Überwachung
- § 56 Anordnungen vorübergehender Art
- § 57 Laden, Löschen und Leichtern
- § 58 Verantwortlichkeit
- § 59 Bezeichnung
- § 60 Transport gefährlicher Güter
- § 61 Urkunden
- § 62 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und andere Sichtzeichen
- § 63 Beschilderung und Betonnung
- § 64 Schallzeichen
- § 65 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in Gewässer
- § 66 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
- § 67 Verhalten bei Unfällen
- § 68 Fahren mit Wasserski
- § 69 Benutzung von sonstigen Sportgeräten
- § 70 Nutzung von Anlegestellen
- § 71 Verhalten an Anlegestellen
- § 72 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 73 Zurückweisung von Fahrgästen
- § 74 Sicherheit an Bord von Fahrgastschiffen und an den Anlegestellen
- § 75 Befristete Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
- § 76 Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
- § 77 Besondere Fahrregeln
- § 78 Fahrt durch selbst zu bedienende Schleusen
- § 79 Zulässige Geschwindigkeit
- § 80 Einsatz von Antriebsmaschinen
- § 81 Kennzeichnung von Spreewaldkähnen
- § 82 Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Spreewaldkähne
- § 83 Sonderausrüstung
- § 84 Nachtfahrten
- § 85 Brandschutz auf Personenkähnen
- § 86 Ausnahmen
- § 87 Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes
- § 88 Übergangsbestimmungen
- § 89 Ordnungswidrigkeiten
- § 90 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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