Regelung der Untersuchungsfristen nach Anlage VIII zu § 29 und § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg<br> ...
    DE - Landesrecht Brandenburg

    INHALT

    Regelung der Untersuchungsfristen nach Anlage VIII zu § 29 und § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg<br> Gemeinsamer Runderlass (MSWV und MI) Nr. 1/99/56 (Untersuchungsfristen für Feuerwehren und Katastrophenschutz)

    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren