Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung... (916.401.348.2)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Umfang der Blauzungen-Zone
- Art. 3 Ein- und Ausfuhr von Paarhufern mit Ausnahme von Schweinen sowie von Samen, Eizellen und Embryonen
- Art. 4 Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen im Verdachtsfall
- Art. 5 Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen im Seuchenfall
- Art. 6 Inkrafttreten
Feedback