VVVGVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVGVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVGVO)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Volksantrag
- § 1 Unterschriftenbogen
- § 2 Stimmberechtigte ohne Wohnung
- § 3 Hilfeleistung
- § 4 Bestätigung durch die Gemeinde
- § 5 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
- Abschnitt 2 Volksbegehren
- § 6 Unterschriftenbogen
- § 7 Unterstützungsunterschriften und deren Prüfung
- Abschnitt 3 Volksentscheid
- Unterabschnitt 1 Abstimmungsorgane
- § 8 Abstimmungsleiterinnen und Abstimmungsleiter
- § 9 Bildung der Abstimmungsausschüsse
- § 10 Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
- § 11 Stimmbezirksvorsteherin oder Stimmbezirksvorsteher und -vorstand
- § 12 Briefabstimmungsvorsteherin oder Briefabstimmungsvorsteher und -vorstand
- § 13 Beweglicher Stimmbezirksvorstand
- § 14 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Abstimmungsämtern, Erfrischungsgeld
- § 15 Geldbußen
- Unterabschnitt 2 Stimmbezirke
- § 16 Allgemeine Stimmbezirke
- § 17 Sonderstimmbezirke
- Unterabschnitt 3 Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 18 Führung des Stimmberechtigtenverzeichnisses
- § 19 Eintragung der Stimmberechtigten in das Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 20 Änderung der Eintragung bei Wohnungswechsel
- § 21 Einspruch gegen die Antragsablehnung und Streichung, Beschwerde
- § 22 Zuständigkeit für die Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 23 Verfahren für die Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis auf Antrag
- § 24 Stimmbenachrichtigung
- § 25 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Stimmscheinen
- § 26 Einsicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 27 Einspruch gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis und Beschwerde
- § 28 Berichtigung des Stimmberechtigtenverzeichnisses
- § 29 Abschluss des Stimmberechtigtenverzeichnisses
- Unterabschnitt 4 Stimmscheine
- § 30 Voraussetzungen für die Erteilung von Stimmscheinen
- § 31 Zuständige Behörde, Form des Stimmscheines
- § 32 Stimmscheinanträge
- § 33 Erteilung von Stimmscheinen, Ausgabe von Briefabstimmungsunterlagen
- § 34 Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 35 Sperrvermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 36 Einspruch gegen die Versagung des Stimmscheines, Beschwerde
- Unterabschnitt 5 Stimmzettel, Abstimmungsräume und -zeit
- § 37 Stimmzettel, Umschläge für die Briefabstimmung
- § 38 Abstimmungsräume
- § 39 Abstimmungszeit
- § 40 Abstimmungsbekanntmachung
- Unterabschnitt 6 Abstimmungshandlung
- § 41 Ausstattung des Stimmbezirksvorstandes
- § 42 Stimmzellen
- § 43 Stimmurnen
- § 44 Abstimmungstisch
- § 45 Eröffnung der Abstimmungshandlung
- § 46 Öffentlichkeit und Ordnung im Abstimmungsraum
- § 47 Stimmabgabe
- § 48 Stimmabgabe Abstimmender mit Behinderung
- § 49 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Stimmscheines
- § 50 Schluss der Abstimmungshandlung
- § 51 Stimmabgabe mit Stimmschein in Sonderstimmbezirken
- § 52 Stimmabgabe mit Stimmschein vor dem beweglichen Stimmbezirksvorstand
- § 53 Stimmabgabe mit Stimmschein in Klöstern
- § 54 Stimmabgabe mit Stimmschein in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
- § 55 Briefabstimmung
- Unterabschnitt 7 Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
- § 56 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 57 Feststellung der Zahl der Personen, die abgestimmt haben
- § 58 Zählung der Stimmen bei Abstimmung über einen Gesetzentwurf
- § 59 Zählung der Stimmen bei Abstimmung über mehr als einen Gesetzentwurf
- § 60 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
- § 61 Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse
- § 62 Abstimmungsniederschrift
- § 63 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 64 Behandlung der Abstimmungsbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 65 Zulassung der Abstimmungsbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 66 Niederschrift über die Briefabstimmung, Übergabe und Verwahrung der Briefabstimmungsunterlagen
- § 67 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmkreis
- § 68 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsgebiet
- § 69 Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse
- Unterabschnitt 8 Nachabstimmung und Wiederholung der Abstimmung
- § 70 Nachabstimmung
- § 71 Wiederholung der Abstimmung
- Unterabschnitt 9 Kosten
- § 72 Erstattung der Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheides
- Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- § 73 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 74 Zustellungen, Versicherungen an Eides statt
- § 75 Beschaffung von Stimmzetteln, Vordrucken und Umschlägen
- § 76 Sonderregelungen für das sorbische Siedlungsgebiet
- § 77 Sicherung der Abstimmungsunterlagen
- § 78 Vernichtung der Unterlagen über Volksantrag und Volksbegehren sowie der Abstimmungsunterlagen
- § 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
Feedback