SächsAGTierGesG
INHALT
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG)
- Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 17. August 2024
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Zuständigkeiten und Aufgaben
- § 1 Zuständige Behörden und ihre Aufgaben
- § 2 Ermächtigungen
- § 3 Anzeige
- § 4 Approbierter Tierarzt
- § 5 Ordnungsbehördliche Aufgaben und Maßnahmen
- § 6 Übertragung von Aufgaben und Heranziehung von außerhalb der zuständigen Behörde tätigen Tierärzten, Hinzuziehung von Sachverständigen
- § 7 Befugnis zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- § 8 Verpflichtungen des Tierhalters
- § 9 Untersuchungseinrichtung
- § 10 Tierseuchenbekämpfungszentren und Task Force Tierseuchenbekämpfung
- § 11 Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 12 Datenverarbeitung
- Abschnitt 2 Tierseuchenkasse
- Unterabschnitt 1 Aufgaben und Rechtsstellung der Tierseuchenkasse
- § 13 Rechtsstellung
- § 14 Aufgaben
- § 15 Satzungen und Geschäftsordnung
- § 16 Rechtsaufsicht
- Unterabschnitt 2 Organe und Verwaltung
- § 17 Organe
- § 18 Aufgaben und Rechtsstellung des Verwaltungsrates
- § 19 Aufgaben und Rechtsstellung des Geschäftsführers
- § 20 Beschäftigte
- Unterabschnitt 3 Finanzwirtschaft
- § 21 Haushalts- und Wirtschaftsführung
- § 22 Einnahmen und Ausgabendeckung
- § 23 Beiträge der Tierhalter
- § 24 Erstattungen des Freistaates Sachsen an die Tierseuchenkasse und sonstige Einnahmen der Tierseuchenkasse
- Unterabschnitt 4 Verfahren bei Entschädigungen, Kostenerstattungen, Beihilfen und weiteren Leistungen
- § 25
- § 26 Verfahren bei der Gewährung von Beihilfen und weiteren Leistungen
- Unterabschnitt 5 Tiergesundheitsdienste
- § 27 Aufgaben
- § 28 Aufgabenträger
- Unterabschnitt 6 Kosten
- § 29 Kostenanteil des Freistaates Sachsen
- § 30 Kostenanteil der Tierseuchenkasse
- § 31 Zuwendung des Freistaates Sachsen für die Tiergesundheitsdienste
- § 32 Kosten für Monitoring und für die Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
- § 33 Kostenanteil der Tierhalter
- Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
- § 34 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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