Sächsische Studienplatzvergabeverordnung – SächsStudPlVergabeVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung – SächsStudPlVergabeVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung – SächsStudPlVergabeVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 15. Juli 2023
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen und Ausschlussfristen
- § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
- Kapitel 2 Studienplatzvergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren und im Zentralen Vergabeverfahren
- Abschnitt 1 Dialogorientiertes Serviceverfahren
- § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- Abschnitt 2 Zentrales Vergabeverfahren
- § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 7 Beteiligung am Verfahren
- § 8 Quoten
- § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens, Bearbeitungsreihenfolge
- § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 12 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
- § 13 Auswahl und Zulassung von in der beruflichen Bildung Qualifizierten
- § 14 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
- § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
- § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote
- § 18 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl im Auswahlverfahren der Hochschulen
- § 19 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
- § 20 Vorwegzulassung
- § 21 Teilstudienplätze
- § 22 Bescheide
- § 23 Bewerbungsfristen bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen
- Kapitel 3 Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 24 Anwendungsbereich
- § 25 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 26 Ausschluss vom Vergabeverfahren
- Abschnitt 2 Studienplatzvergabe für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in grundständigen Studiengängen
- § 27 Studienanfängerinnen und Studienanfänger
- § 28 Quoten
- § 30 Ablauf des Vergabeverfahrens
- § 30 Vorwegzulassung
- § 31 Auswahl ausländischer Staatsangehöriger
- § 32 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 33 Auswahl von in der beruflichen Bildung Qualifizierten
- § 34 Auswahl nach Abiturnote
- § 35 Auswahl nach Wartezeit
- § 36 Auswahlverfahren der Hochschule
- § 37 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 38 Ranggleichheit
- § 39 Besonderheiten für Studiengänge, die aus mehreren Teilstudiengängen bestehen
- Abschnitt 3 Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester sowie für Aufbau- und Masterstudiengänge
- § 40 Auswahlverfahren für höhere Fachsemester
- § 41 Aufbau- und Masterstudiengänge
- Abschnitt 4 Sonstige Verfahrensvorschriften
- § 42 Abschluss des Vergabeverfahrens
- § 43 Losverfahren
- § 44 Bewerbungsfristen bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen
- § 45 Serviceverfahren der Stiftung
- Kapitel 4 Schlussvorschrift
- § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 14 Absatz 1)
- Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
- Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 18 Absatz 2 Satz 2, § 34 Absatz 1, § 36 Absatz 1 Satz 1, § 38 Nummer 1, § 40 Absatz 1 Nummer 1 und § 41 Absatz 2 Nummer 2)
- Ermittlung der Durchschnittsnote
- Anlage 5 (aufgehoben)
- Anlage 6 (aufgehoben)
- Anlage 7 (aufgehoben)
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