FRL Selbstbestimmte Teilhabe
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (FRL Selbstbestimmte Teilhabe)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (FRL Selbstbestimmte Teilhabe)
- [geändert durch RL vom 26. Juli 2023 (SächsABl. S. 1138) mit Wirkung ab 1. Juli 2023]
- Teil 1 Allgemeine Regelungen
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Verfahren
- Teil 2 Besondere Regelungen
- I. Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft
- II. Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
- III. Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit
- IV. Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl
- Teil 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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