Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO)
- § 1 Übertragung der Ausübung der Bewilligungsbefugnisse
- § 2 Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz
- § 3 Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft
- § 4 Zuständigkeit anderer Staatsministerien
- § 5 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft
- § 6 Zuständigkeit für eingehende Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
- § 7 Zuständigkeit für ausgehende Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
- § 8 Zuständigkeit der Polizeibehörden
- § 9 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Feedback