Prüfungsverordnung Waldorfschulen – WaldorfPVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Prüfungen an Waldorfschulen im Freistaat Sachsen (Prüfungsverordnung Waldorfschulen – WaldorfPVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Prüfungen an Waldorfschulen im Freistaat Sachsen (Prüfungsverordnung Waldorfschulen – WaldorfPVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zulassung zur Prüfung
- § 3 Ort und Termin der Prüfung
- Abschnitt 2 Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses
- § 4 Prüfungsgegenstände für den Erwerb des Hauptschulabschlusses
- § 5 Prüfungsgegenstände für den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
- § 6 Prüfungsgegenstände für den Erwerb des Realschulabschlusses
- § 7 Prüfungsausschuss
- § 8 Fachausschüsse
- § 9 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 10 Bestehen der Prüfung
- § 11 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 12 Wiederholung der Prüfung
- § 13 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 3 Besondere Leistungsfeststellung
- § 14 Durchführung
- § 15 Korrektur der Arbeiten
- § 16 Ausschuss für die Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung
- § 17 Anerkennung des mittleren Schulabschlusses
- Abschnitt 4 Abiturprüfung
- § 18 Gliederung der Prüfung, Prüfungsfächer
- § 19 Besondere Lernleistung
- § 20 Prüfungsausschuss
- § 21 Fachprüfungskommissionen
- § 22 Korrektur der Prüfungsarbeiten
- § 23 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
- § 24 Gesamtqualifikation, Ergebnis der Abiturprüfung
- § 25 Wiederholung der Abiturprüfung
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- § 26 Entsprechende Anwendung anderer Rechtsvorschriften
- § 27 Übergangsregelung
- § 28 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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