Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens – FRL Orte
INHALT
Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von Maßnahmen zum Aufbau von Sozialen Orten und Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens (Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens – FRL Orte)
- Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von Maßnahmen zum Aufbau von Sozialen Orten und Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens (Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens – FRL Orte)
- [zuletzt geändert durch RL vom 6. Juli 2023 (SächsABl. S. 1060) mit Wirkung vom 1. Juli 2023]
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Verfahren
- IV. Besondere Zuwendungsbestimmung
- Teil 2 Besondere Bestimmungen
- A. Landesprogramm „Soziale Orte“
- I. Zuwendungszweck
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art und Umfang, Höhe der Förderung
- VI. Verfahren
- B. Landesprogramm „Orte der Demokratie“
- I. Zuwendungszweck
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- VI. Verfahren
- Teil 3 Inkrafttreten
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