RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014–2020
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung in benachteiligten Stadtgebieten (RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014–2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung in benachteiligten Stadtgebieten (RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014–2020)
- [geändert durch RL vom 11. Janaur 2016 (SächsABl. S. 79) mit Wirkung vom 1. Juni 2015]
- I. Allgemeine Regelungen
- II.
- A. Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte für sozial benachteiligte Stadtgebiete
- B. Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten
- III. Inkrafttreten
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