Schulordnung Ober- und Abendoberschulen – SOOSA
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen einschließlich Oberschulen+ und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen – SOOSA)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen einschließlich Oberschulen+ und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen – SOOSA)
- [Berichtigt
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. August 2023
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Geltungsbereich
- § 1 Geltungsbereich
- Teil 2 Oberschule einschließlich Oberschule+
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 2 Aufbau der Oberschule, Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, besondere Bildungswege
- § 3 Abschlussbezogener Unterricht, Wahl der Bildungsgänge
- § 4 Wechsel des Bildungsganges
- Abschnitt 2 Aufnahme und Schulwechsel
- § 5 Anmeldung
- § 6 Aufnahme von Schülern
- § 7 Bildungsberatung
- § 8 Schulwechsel an eine andere Oberschule oder an eine Gemeinschaftsschule
- § 9 Schulwechsel vom Gymnasium an die Oberschule
- § 10 Schulwechsel von der Gemeinschaftsschule an die Oberschule
- § 11 Schülerunterlagen bei Schulwechsel
- § 12 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Abschnitt 3 Unterrichtsorganisation
- § 13 Klassen- und Gruppenbildung
- § 14 Unterrichtszeit
- § 15 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 16 Aufsicht
- Abschnitt 4 Unterricht
- § 17 Pflichtbereich
- § 18 Wahlbereich
- § 19 Berufs- und Studienorientierung
- § 20 Zusätzliche schulische Veranstaltungen
- § 21 Individuelle Förderung der Schüler
- Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 22 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 23 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 24 Leistungsnachweise
- § 24a Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
- § 25 Hausaufgaben
- § 26 Täuschungen
- § 27 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
- Abschnitt 6 Versetzung, Wiederholung
- § 28 Versetzungsbestimmungen
- § 29 Mehrmalige Nichtversetzung
- § 30 Verlassen der Schule
- § 31 Freiwillige Wiederholung und Schulzeitdehnung
- § 32 Überspringen einer Klassenstufe
- § 33 Schulbesuch im Ausland
- Abschnitt 7 Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
- § 34 Zeitpunkt der Prüfung
- § 35 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 36 Schriftliche Prüfungen
- § 37 Mündliche Prüfung
- § 38 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 39 Feststellung der Endnote
- § 40 Bestehen der Prüfung
- § 41 Nichtteilnahme, Nachprüfung
- § 42 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 43 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 44 Täuschungshandlungen
- § 45 Zeugnis
- Abschnitt 8 Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
- § 46 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 47 Schriftliche Prüfungen
- § 48 Mündliche Prüfungen und zusätzliche mündliche Prüfungen
- § 49 Durchführung und Bewertung der Abschlussprüfung
- § 50 Feststellung der Endnote
- § 51 Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses, Zeugnis
- § 52 Wiederholung der Klassenstufe 9
- Abschnitt 9 Besonderer Bildungsweg an der Palucca Hochschule für Tanz Dresden
- § 53 Allgemeines
- § 54 Aufbau
- § 55 Aufnahme
- § 56 Ausscheiden
- § 57 Weitere Abweichungen
- Abschnitt 10 Besonderer Bildungsweg Produktives Lernen
- § 58 Allgemeines
- § 59 Aufnahme
- § 60 Klassen- und Gruppenbildung, Unterrichtszeit, Schuljahr
- § 61 Leistungsbewertung und Zeugnisse
- § 62 Versetzung und Erwerb von Abschlüssen
- Abschnitt 11 Erwerb von Abschlüssen für inklusiv unterrichtete Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung
- § 63 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- § 64 Abschlüsse für inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Abschnitt 12 Oberschule+
- § 64a Allgemeines
- § 64b Abschlussbezogener Unterricht
- § 64c Anmeldung, Aufnahme und Bildungsberatung
- § 64d Bildungsempfehlung
- Teil 3 Abendoberschule
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 65 Aufbau, Verweildauer
- § 66 Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeentscheidung
- § 67 Anmeldung
- § 68 Vorkurs
- § 69 Wechsel des Bildungsganges
- § 70 Schulwechsel an eine andere Abendoberschule
- § 71 Beendigung des Schulverhältnisses
- Abschnitt 2 Unterrichtsorganisation
- § 72 Klassen- und Gruppenbildung
- § 73 Unterrichtszeit, Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 74 Pflichtbereich
- Abschnitt 3 Ermittlung und Bewertung von Leistungen
- § 75 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 76 Bewertung von Leistungen
- § 77 Klassenarbeiten, Kurzkontrollen, Komplexe Leistungen
- § 78 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
- Abschnitt 4 Versetzung, Wiederholung
- § 79 Versetzungsbestimmungen
- § 80 Nichtversetzung, freiwillige Wiederholung
- Abschnitt 5 Prüfung, Erwerb von Abschlüssen
- § 81 Anwendung von Vorschriften
- Teil 4 Prüfung zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses für Schulfremde
- Abschnitt 1 Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde
- § 82 Zulassung zur Prüfung
- § 83 Prüfungsgegenstände
- § 84 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 85 Durchführung der Prüfung
- § 86 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 87 Bestehen der Prüfung
- § 88 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 2 Prüfung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde
- § 89 Zulassung zur Prüfung, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 90 Prüfungsgegenstände
- § 91 Durchführung der Prüfung
- § 92 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 93 Bestehen der Prüfung
- § 94 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 3 Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde
- § 95 Zulassung zur Prüfung, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 96 Prüfungsgegenstände
- § 97 Durchführung der Prüfung
- § 98 Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 99 Bestehen der Prüfung
- § 100 Abschlusszeugnis
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- § 101 Übergangsregelungen
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