Landeswahlordnung – LWO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. März 2024
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Wahlorgane
- § 1 Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter sowie Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
- § 2 Bildung der Wahlausschüsse
- § 3 Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 4 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Wahlvorstand
- § 5 Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher sowie Briefwahlvorstand
- § 6 Beweglicher Wahlvorstand
- § 7 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- § 8 Geldbußen
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- Unterabschnitt 1 Wahlbezirke
- § 9 Allgemeine Wahlbezirke
- § 10 Sonderwahlbezirke
- Unterabschnitt 2 Wählerverzeichnis
- § 11 Führung des Wählerverzeichnisses
- § 12 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 13 Eintragung bei Wohnungswechsel
- § 14 Einspruch gegen die Antragsablehnung und Streichung, Beschwerde
- § 15 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 16 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 17 Wahlbenachrichtigung
- § 18 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Beschwerde
- § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- Unterabschnitt 3 Wahlscheine
- § 22 Voraussetzungen und Zuständigkeit für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 23 Wahlscheinanträge
- § 24 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
- § 25 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis
- § 27 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines, Beschwerde
- Unterabschnitt 4 Wahlvorschläge, Stimmzettel
- § 28 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 29 Beteiligungsanzeige, Beseitigung von Mängeln
- § 30 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, voneinander abweichende Erklärungen der Vertrauenspersonen
- § 30a Besondere Anforderungen an Kreiswahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Sächsischen Wahlgesetzes
- § 31 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter
- § 32 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- § 33 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
- § 34 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
- § 35 Inhalt und Form der Landeslisten
- § 36 Vorprüfung der Landeslisten durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
- § 37 Zulassung der Landeslisten
- § 38 Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten
- § 39 Stimmzettel, Wahlumschläge
- Unterabschnitt 5 Wahlräume, Wahlzeit
- § 40 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurne
- § 41 Wahlzeit
- § 42 Wahlbekanntmachung der Gemeinde
- § 43 Sonderregelungen für das Siedlungsgebiet der Sorben
- Abschnitt 3 Wahlhandlung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 44 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 45 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 46 Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum
- § 47 Stimmabgabe
- § 48 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
- § 49 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheines
- § 50 Schluss der Wahlhandlung
- Unterabschnitt 2 Besondere Regelungen
- § 51 Stimmabgabe mit Wahlschein in Sonderwahlbezirken
- § 52 Stimmabgabe mit Wahlschein vor beweglichem Wahlvorstand
- § 53 Briefwahl
- Abschnitt 4 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
- § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler sowie Stimmen
- § 56 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 57 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 58 Wahlniederschrift
- § 59 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 60 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 61 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 62 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 63 Ermittlung und Feststellung des Listenstimmenergebnisses im Wahlgebiet
- § 64 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 65 Prüfung der Wahl durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
- Abschnitt 5 Nachwahl, Wiederholungswahl, Ersatzwahl, Berufung von Listennachfolgern
- § 66 Nachwahl
- § 67 Wiederholungswahl
- § 68 Ersatzwahl
- § 69 Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
- Abschnitt 6 Wahlstatistische Auszählungen
- § 70 Wahlstatistische Auszählungen
- § 71 Durchführende Stellen
- § 72 Kommunalstatistiken
- § 73 Veröffentlichung der Ergebnisse
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- § 74 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 75 Zustellungen, Schriftform, Fristen
- § 76 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
- § 77 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 78 Vernichtung von Wahlunterlagen
- § 79 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlagen
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