VwV Landesprogrammlehrkräfte
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Lehrerinnen und Lehrer des Freistaates Sachsen, die vorübergehend an Bildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei als Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) tätig werden (VwV Landesprogrammlehrkräfte)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Lehrerinnen und Lehrer des Freistaates Sachsen, die vorübergehend an Bildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei als Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) tätig werden (VwV Landesprogrammlehrkräfte)
- I. Einleitung
- II. Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
- III. Bewerbungsverfahren
- IV. Vorbereitung und Entsendung
- V. Stellung und Aufgaben der Lehrkräfte
- VI. Vermittlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte
- VII. Finanzielle Regelungen
- VIII. Vertragsverlängerung
- IX. Vorzeitige Beendigung
- X. Zweitvermittlung
- XI. Leistungseinschätzung
- XI. Sonstiges
- XII. In-Kraft-Treten
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