Landesbeauftragtengesetz
INHALT
Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen (Landesbeauftragtengesetz)
- Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen (Landesbeauftragtengesetz)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 25. Mai 2018
- Präambel
- § 1 Gesetzeszweck
- § 1a Anrufung des Landesbeauftragten
- § 2 Wahl und Rechtsstellung
- § 3 Aufgaben des Landesbeauftragten
- § 4 Berichtspflicht
- § 5 Befugnisse
- § 6 Einschränkung von Grundrechten
- § 7 Personenbezeichnung
- § 8 Übergangsbestimmung
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