Steuerliche Behandlung von Entschädigungen kommunaler Wahlbeamten
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die kommunalen Wahlbeamten und ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die kommunalen Wahlbeamten und ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden
- A. Allgemeines
- B. Kommunale Wahlbeamte
- I. Hauptamtliche kommunale Wahlbeamte (Landräte, hauptamtliche Bürgermeister, hauptamtliche Ortsvorsteher et cetera)
- II. Ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte (ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher)
- C. Ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen
- I. Ehrenamtliche Mitglieder eines Gemeinderats
- II. Ehrenamtliche Mitglieder eines Kreistags
- III. Ehrenamtliche Mitglieder von Vertretungen der Verwaltungsverbände
- IV. Ehrenamtliche Mitglieder eines Ortschaftsrats
- V. Mehrfache Mitgliedschaft
- VI. Monatlicher Mindestbetrag
- D. Wirkung der steuerfreien Aufwandsentschädigung
- E. Inkrafttreten und Anwendung
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