AOJwD
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2004
- § 1 Geltungsbereich und Erwerb der Befähigung
- § 2 Voraussetzungen der Einstellung
- § 3 Bewerbung und Einstellung
- § 4 Dienstverhältnis und Dienstbezeichnung
- § 5 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Leitung der Ausbildung
- § 7 Praktische Ausbildung
- § 8 Theoretische Ausbildung
- § 9 Schriftliche Arbeiten
- § 10 Befähigungsbericht
- § 11 Bewertung der Leistungen
- § 12 Entlassung
- § 13
- § 14 Inkrafttreten
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