VwV Investkraft
INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft)
- [zuletzt geändert durch VwV vom 29. August 2023 (SächsABl. S. 1278) mit Wirkung ab 15. September 2023]
- A. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- B. Budget „Bund“
- I. Gegenstand der Förderung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- C. Budget „Sachsen“
- I. Gegenstand der Förderung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- D. Maßnahmeplanverfahren
- E. Allgemeine Förderbestimmungen
- F. Bestimmungen zum kommunalen Haushaltsrecht
- G. Verfahren
- H. Inkrafttreten
Feedback