VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – VwVInkRegJGGVollstr
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Inkraftsetzung von zwischen den Bundesländern abgestimmten Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – VwVInkRegJGGVollstr)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Inkraftsetzung von zwischen den Bundesländern abgestimmten Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – VwVInkRegJGGVollstr)
- [zuletzt geändert durch VwV vom 9. Juli 2024 (SächsJMBl. S. 218) mit Wirkung ab 15. August 2024]
- I. Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
- II. Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)
- III. Vereinbarung der Länder vom 8. Juni 1999 zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen
- IV. Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RLJGG)
- V. Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften
- Anlage 1 (zu Ziffer I Nr. 1)
- Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Nachdrückliche Vollstreckung
- § 3 Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
- § 4 Vollstreckungsbehörde
- § 5 (aufgehoben)
- § 6 Sachliche Zuständigkeit für dringende Vollstreckungsanordnungen
- § 7 Örtliche Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde
- § 8 Mitteilungen bei Vollstreckung von Gesamtstrafen, Maßnahmen, Nebenstrafen und Nebenfolgen
- § 9 Vollstreckungshilfe
- § 10 Geschäfte der Strafvollstreckung
- § 11 (aufgehoben)
- § 12 (aufgehoben)
- § 13 Urkundliche Grundlage der Vollstreckung
- § 14 Weitere urkundliche Grundlagen der Vollstreckung
- § 15 Vollstreckungsheft
- § 16 Inhalt des Vollstreckungsheftes
- § 17 Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung
- § 18 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
- § 19 Rechtskraft bei einzelnen Verurteilten
- § 20 Verlängerung der Verjährung
- § 21 Beschwerden
- Abschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen
- § 22 Vollstreckungsplan
- § 23 Sachliche Vollzugszuständigkeit
- § 24 Örtliche Vollzugszuständigkeit
- § 25 Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten
- § 26 Abweichen vom Vollstreckungsplan
- § 27 Ladung zum Strafantritt
- § 28 Überführungsersuchen
- § 29 Einweisung durch das Aufnahmeersuchen
- § 30 Inhalt des Aufnahmeersuchens
- § 31 Anlagen zum Aufnahmeersuchen
- § 32 (aufgehoben)
- § 33 Vorführungs- und Haftbefehl
- § 34 Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung
- § 35 Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde
- § 36 Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde
- § 37 Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung
- § 38 Strafbeginn
- § 39 Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe
- § 39a Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
- § 40 Berechnung des Strafrestes
- § 41 Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung
- § 42 Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung
- § 43 Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
- § 44 Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung
- § 44a Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren
- § 44b Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren
- § 45 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen
- § 46 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren
- § 46a Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation
- § 47 Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr
- Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen
- § 48 Geldstrafen
- § 49 Ersatzfreiheitsstrafen
- § 50 Vollstreckungsverfahren
- § 51 Ladung zum Strafantritt. Aufnahmeersuchen
- § 52 (aufgehoben)
- Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 53 Vollstreckung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 54 Vollstreckung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 54a Führungsaufsicht
- § 55 Berufsverbot
- § 56 Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins
- Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen
- Unterabschnitt 1 Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot
- § 57 Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
- § 58 Fahndung bei Einziehungsentscheidungen
- § 59 Bekanntgabe des Urteils
- § 59a Fahrverbot
- Unterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung
- Teil A Allgemeine Bestimmungen
- § 60 Rechtserwerb bei Einziehung
- § 61 Wegnahme von Gegenständen
- § 62 Eidesstattliche Versicherung, nachträgliche Anordnung der Einziehung von Wertersatz
- § 63 Verwertung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung. Überwachung von Anweisungen bei Einziehungsvorbehalt
- § 64 Veräußerung eingezogener Gegenstände
- § 65 Mitwirkung anderer Behörden und Stellen bei der Veräußerung
- § 66 Verwendung für Zwecke der Justizverwaltung und ähnliche Zwecke
- § 67 Abgabe als Forschungs- und Lehrmittel
- § 67a Verwendung für karitative oder humanitäre Zwecke
- § 68 Absehen von der Verwertung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung
- § 68a Entschädigung
- Teil B Verwendung bestimmter Gegenstände
- § 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde
- § 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände
- § 71 Fischereigeräte
- § 72 Funkanlagen
- § 73 Kraftfahrzeuge
- § 74 Arzneimittel und chemische Stoffe
- § 74a Radioaktive Stoffe
- § 75 Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe
- § 76 Falschgeld
- § 77 Devisenwerte
- § 77a Virtuelle Währungen
- § 78 Inländische Zahlungsmittel
- § 79 Inländische Wertpapiere
- § 80 Messgeräte und sonstige Messgeräte, Teilgeräte, Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- § 81 Verkörperungen eines Inhalts
- § 82 Weine
- § 83 Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke
- § 84 Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände
- § 85 (aufgehoben)
- § 86 Brenn- und Reinigungsgeräte
- Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- § 87 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmungen
- Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen
- § 88 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmung
- Anlage 2 (zu Ziffer II Nr. 1)
- Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Grundsatz
- § 2 Vollstreckungsbehörde
- Abschnitt 2 Einforderung und Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde
- § 3 Anordnung der Einforderung
- § 4 Kostenrechnung
- § 5 Einforderung
- § 6 Nicht ausreichende Zahlung
- § 7 Mahnung
- § 8 Anordnung der Beitreibung
- § 9 Vollstreckung in bewegliche Sachen
- § 10 Vollstreckung in bewegliche Sachen im Bezirk einer anderen Vollstreckungsbehörde
- § 11 Spätere Beitreibung
- § 12 Zahlungserleichterungen
- § 13 Zurückzahlung von Geldbeträgen und Kosten
- § 14 Durchlaufende Gelder
- 3. Abschnitt Lösung von Geldbetrag und Kosten
- § 15 Grundsatz
- § 16 Überweisung der Kosten an die zuständige Kasse
- § 17 Wahrnehmung der Rechte aus früheren Vollstreckungen
- § 18 Geldauflagen im Strafverfahren
- Anlage 3 (zu Ziffer III)
- Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen vom 8. Juni 1999
- Anlage 4 (zu Ziffer IV)
- Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RLJGG)
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