Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG
INHALT
Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG)
- Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Behinderung
- § 3 Barrierefreiheit
- § 4 Benachteiligungsverbot
- § 5 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
- Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
- § 6 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 7 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 8 Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 9 Barrierefreie Informationstechnik
- § 10 Förderung der Teilhabe
- Abschnitt 3 Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 11 Wahrnehmung von Rechten durch Verbände
- § 12 Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
- § 13 Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
- § 14 Besuchskommissionen
- § 15 Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
- § 16 Zielvereinbarungen
- § 17 Sicherung der Teilhabe
- Abschnitt 4 Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
- § 18 Barrierefreiheit von Dienstgebäuden, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen
- § 19 Bericht über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
- § 20 Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden im Freistaat Sachsen
- Abschnitt 5 Übergangsregelungen
- § 21 Übergangsregelungen
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