VwV zur GVGA und GVO
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung (VwV zur GVGA und GVO)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung (VwV zur GVGA und GVO)
- [zuletzt geändert durch VwV vom 15. Dezember 2022 (SächsJMBl. S. 301) mit Wirkung ab 1. Juni 2023]
- A. Geltung der bundeseinheitlichen Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherordnung
- B. Zusatzbestimmungen zur Gerichtsvollzieherordnung
- I. Beschaffung der Dienstsiegel, Dienstausweise, Pfandsiegelmarken, Pfandanzeigen und Quittungsblöcke (zu § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 1, Absatz 3, § 36 Absatz 5, 6 der Gerichtsvollzieherordnung)
- II. Vertretung (zu § 6 Absatz 2 der Gerichtsvollzieherordnung)
- III. Reisekostenzuschuss (zu § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 1, § 56 Absatz 1 der Gerichtsvollzieherordnung)
- IV. Behandlung von Bargeld, Schecks und Überweisungsaufträgen durch die Verteilungsstelle, Vorlagepflicht (zu § 22 Absatz 6, § 51 der Gerichtsvollzieherordnung)
- V. Sprechstunden (zu § 30 Absatz 6 der Gerichtsvollzieherordnung)
- VI. Gehaltsvorschuss zur Einrichtung eines Geschäftszimmers (zu § 31 der Gerichtsvollzieherordnung)
- VII. Führung von Sonderakten und Sammelakten (zu § 39 Absatz 1, § 40 der Gerichtsvollzieherordnung)
- VIII. Dienstregister (zu § 44 Absatz 1 Nummer 1, § 47 Absatz 1 der Gerichtsvollzieherordnung)
- IX. Kassenbücher, Abrechnungsschein, Ablieferung (zu § 49 Absatz 6 der Gerichtsvollzieherordnung)
- X. Führung eines Dienstkontos bei einem Kreditinstitut (zu § 52 der Gerichtsvollzieherordnung)
- XI. Abrechnung, Eigenentnahme und Selbstkontrolle (zu § 54 Absatz 3, § 7 Absatz 2, § 49 Absatz 7 der Gerichtsvollzieherordnung)
- XII. Festsetzung der Entschädigung und Kassenordnung (zu § 56 der Gerichtsvollzieherordnung)
- XIII. Prüfung des Kostenansatzes der Gerichtsvollzieher (zu §§ 72 ff. der Gerichtsvollzieherordnung)
- XIV. Aufbewahrungsfristen
- XV. Umsatzsteuerbare Geschäfte
- XVI. Vordrucke
- C. Zusatzbestimmungen zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
- D. Zusatzbestimmungen für den Einsatz von Datenverarbeitungsverfahren
- I. Allgemeines
- II. Verfahrenseinführung
- III. Einsatzbeginn des Datenverarbeitungsverfahrens
- IV. Rahmenbedingungen
- V. Ausnahmen
- VI. Buch- und Kassenführung
- VII. Vordrucke
- VIII. Überweisungsnachweis
- IX. Sammelüberweisungen
- X. Online-Banking-Verfahren
- XI. Einziehung von Kosten im Lastschriftverfahren
- XII. Datensicherung und Ausschluss von Manipulationsmöglichkeiten
- XIII. Programmpflege und Empfehlungen zur Beschaffung eines Datenverarbeitungsprogramms
- XIV. Geschäftsprüfung
- XV. Datenschutz
- E. Bestimmungen zur Regelung des Steuerabzugverfahrens von Nebenbezügen der Gerichtsvollzieher
- I. Zu versteuernde Nebenbezüge
- II. Abrechnung
- III. Verfahren bei fehlender Abrechnung
- Anlage 1
- Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck der Geschäftsanweisung
- § 2 Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit
- § 3 Amtshandlungen gegen Exterritoriale und die ihnen gleichgestellten Personen sowie gegen NATO-Angehörige
- § 4 Form des Auftrags (§ 161 GVG, §§ 168, 192, 753 Absatz 2, 3 und 4, §§ 754, 754a, 802a Absatz 2 ZPO)
- § 5 Zeit der Erledigung des Auftrags
- § 6 Post
- § 7 Allgemeine Vorschriften über die Beurkundung
- § 8 Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind
- Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige
- Erster Abschnitt Zustellung
- A. Allgemeine Vorschriften
- § 9 Zuständigkeit im Allgemeinen
- § 10 Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug
- § 11 Zustellung eines Dokuments an mehrere Beteiligte
- § 12 Zustellung mehrerer Dokumente an einen Beteiligten
- § 13 Vorbereitung der Zustellung
- § 14 (weggefallen)
- § 15 Wahl der Zustellungsart bei Schriftstücken
- B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- I. Zustellung auf Betreiben der Parteien
- 1. Allgemeines
- § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ 192, 193 ZPO)
- 2. Die Zustellungsarten
- a) Persönliche Zustellung
- § 17
- § 18 Gesetzlicher Vertreter, rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter
- § 19 Ersatzzustellung
- § 20 Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen sowie Gemeinschaftseinrichtungen
- § 21 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung (§§ 191, 180 ZPO)
- § 22 Besondere Vorschriften über die Ersatzzustellung
- § 23 Zustellung durch Niederlegung (§ 181 ZPO)
- § 24 Zustellungsnachweis (§§ 193, 182, §193a Absatz 2 ZPO)
- b) Zustellung durch die Post
- § 25 Zustellungsauftrag (§§ 194, 191, 176 Absatz 1 ZPO)
- § 26 Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung
- III. Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- § 27 Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- C. Besondere Zustellungen
- § 28 Zustellungen in Straf- und Bußgeldsachen (§ 38 StPO)
- § 29 Zustellung von Willenserklärungen (§ 132 Absatz 1 BGB)
- Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO
- A. Allgemeine Vorschriften
- I. Zuständigkeit
- § 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers
- II. Der Auftrag und seine Behandlung
- § 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO)
- § 32 Aufträge zur Vollstreckung gegen vermögenslose Schuldner
- § 33 Zeit der Zwangsvollstreckung (§ 758a Absatz 4 ZPO)
- § 34 Unterrichtung des Gläubigers
- III. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- 1. Allgemeines
- § 35
- 2. Schuldtitel
- § 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel)
- § 37 Schuldtitel nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 38 Schuldtitel nach anderen Gesetzen
- § 39 Landesrechtliche Schuldtitel (§ 801 ZPO)
- § 40 Ausländische Schuldtitel, die keiner besonderen Anerkennung bedürfen
- § 41 Sonstige ausländische Schuldtitel
- 3. Vollstreckungsklausel
- § 42 Prüfungspflicht des Gerichtsvollziehers
- § 43 Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel
- 4. Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung
- § 44 Allgemeines
- § 45 Die zuzustellenden Urkunden
- § 46 Zeit der Zustellung in besonderen Fällen
- 5. Außenwirtschaftsverkehr und Devisenverkehr
- § 47 Vollstreckungsbeschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr
- IV. Zwangsvollstreckung in besonderen Fällen
- 1. Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher bestimmte besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung festzustellen hat
- § 48 Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung von einer Sicherheitsleistung des Gläubigers (§ 751 Absatz 2, § 752 ZPO)
- § 49 Hinweis bei Sicherungsvollstreckung (§§ 720a, 795 Satz 2, § 930 ZPO)
- 2. Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 50 Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 882a ZPO, § 15 Nummer 3 EGZPO)
- 3. Zwangsvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens
- § 51
- 4. Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben
- § 52 Zwangsvollstreckung auf Grund eines Schuldtitels gegen den Erblasser, Erben, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker
- § 53 Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung (§§ 780 bis 785 ZPO)
- 5. Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensmassen
- § 54 Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins (§ 50 Absatz 2, §§ 735, 736 ZPO)
- § 55 Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (§ 736 ZPO)
- § 56 Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) (§ 124 Absatz 2, § 129 Absatz 4, § 161 Absatz 2 HGB)
- § 57 Zwangsvollstreckung in ein Vermögen, an dem ein Nießbrauch besteht (§§ 737, 738 ZPO)
- V. Verhalten bei der Zwangsvollstreckung
- § 58 Allgemeines
- § 59 Leistungsaufforderung an den Schuldner
- § 60 Annahme und Ablieferung der Leistung
- § 61 Durchsuchung (§ 758 Absatz 1 und 2, § 758a ZPO, § 91 FamFG)
- § 62 Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung und Zuziehung von Zeugen (§ 758 Absatz 3, § 759 ZPO, § 90 FamFG)
- VI. Protokoll
- § 63 (§§ 762, 763 ZPO)
- VII. Einstellung, Beschränkung, Aufhebung und Aufschub der Zwangsvollstreckung
- § 64 Einstellung, Beschränkung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung in anderen Fällen (§§ 753, 775 bis 776 ZPO)
- § 65 Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§ 765a Absatz 2 ZPO)
- VIII. Prüfungs- und Mitteilungspflichten bei der Wegnahme und Weitergabe von Waffen und Munition
- § 66
- B. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- I. Allgemeine Vorschriften
- § 67 Begriff der Geldforderung
- § 68 Zügige und gütliche Erledigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens; Einziehung von Teilbeträgen (§ 802b ZPO)
- § 69 Zahlungsverkehr mit Personen im Ausland
- II. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen
- 1. Pfändung
- a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam
- § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG)
- § 71 Rechte Dritter an den im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Gegenständen
- b) Pfändungsbeschränkungen
- § 72 Allgemeines
- § 73 Unpfändbare Sachen und Tiere (§§ 811, 863 ZPO)
- § 74 Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
- § 75 Vorläufige Austauschpfändung (§ 811b ZPO)
- § 76 Pfändung von Gegenständen, deren Veräußerung unzulässig ist oder die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen
- § 77 Pfändung von Barmitteln aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder aus Miet- und Pachtzahlungen (§§ 851a, 851b ZPO)
- § 78 Pfändung von Erzeugnissen, Bestandteilen und Zubehörstücken
- § 79 Pfändung urheberrechtlich geschützter Sachen
- c) Verfahren bei der Pfändung
- § 80 Berechnung der Forderung des Gläubigers
- § 81 Aufsuchen und Auswahl der Pfandstücke
- § 82 Vollziehung der Pfändung (§§ 803, 808, 813 ZPO)
- § 83 Pfändung von Sachen in einem Zolllager
- § 84 Pfändung von Schiffen (§§ 870a, 931 ZPO)
- § 85 Pfändung von Luftfahrzeugen
- § 86 Besondere Vorschriften über das Pfändungsprotokoll (§§ 762, 763 ZPO)
- § 87 Widerspruch eines Dritten (§§ 771 bis 774, 805, 815 ZPO)
- § 88 Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten befinden (§ 809 ZPO)
- d) Unterbringung der Pfandstücke
- § 89 Unterbringung von Geld, Kostbarkeiten und Wertpapieren
- § 90 Unterbringung anderer Pfandstücke
- 2. Verwertung
- a) Allgemeines
- § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO)
- b) Öffentliche Versteigerung nach § 814 Absatz 2 Nummer 1 ZPO (Präsenzversteigerung)
- § 92 Ort und Zeit der Versteigerung (§§ 816 Absatz 1 und 2, § 825 Absatz 1 ZPO)
- § 93 Öffentliche Bekanntmachung (§ 816 Absatz 3 ZPO)
- § 94 Bereitstellung der Pfandstücke
- § 95 Versteigerungstermin (§ 816 Absatz 4, §§ 817, 817a, 818 ZPO)
- § 96 Versteigerungsprotokoll
- c) Freihändiger Verkauf
- § 97 Zulässigkeit des freihändigen Verkaufs (§§ 817a, 821, 825 ZPO)
- § 98 Verfahren beim freihändigen Verkauf
- § 99 Protokoll beim freihändigen Verkauf
- 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen
- a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben
- § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO)
- b) Pfändung und Versteigerung von Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind
- § 101 Zulässigkeit der Pfändung (§ 810 ZPO)
- § 102 Verfahren bei der Pfändung (§ 813 Absatz 3 ZPO)
- § 103 Trennung der Früchte und Versteigerung (§ 824 ZPO)
- c) Pfändung und Veräußerung von Wertpapieren
- § 104 Pfändung von Wertpapieren
- § 105 Veräußerung von Wertpapieren (§§ 821 bis 823 ZPO)
- § 106 Hilfspfändung
- d) Pfändung und Veräußerung von Kraftfahrzeugen
- § 107 Entfernung des Kraftfahrzeugs aus dem Gewahrsam des Schuldners
- § 108 Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- § 109 Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil I
- § 110 Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II
- § 111 Benachrichtigung der Zulassungsstelle, Versteigerung
- § 112 Wegfall oder Aussetzung der Benachrichtigung
- § 113 Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs
- § 114 Anzeige des Erwerbers an die Zulassungsstelle
- e) Pfändung und Versteigerung von Ersatzteilen eines Luftfahrzeugs, die sich in einem Ersatzteillager befinden
- § 115
- f) Pfändung bereits gepfändeter Sachen
- § 116 (§§ 826, 827 ZPO)
- g) Gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger
- § 117 (§ 827 Absatz 3 ZPO)
- 4. Auszahlung des Erlöses
- § 118 Berechnung der auszuzahlenden Beträge
- § 119 Verfahren bei der Auszahlung
- 5. Rückgabe von Pfandstücken
- § 120
- III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 121 Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§§ 829, 835, 840, 857 ZPO)
- § 122 Wegnahme von Urkunden über die gepfändete Forderung (§§ 830, 836, 837 ZPO)
- § 123 Pfändung von Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können (§ 831 ZPO)
- § 124 Zwangsvollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von beweglichen körperlichen Sachen (§§ 846 bis 849, 854 ZPO)
- § 125 Zwangsvollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von unbeweglichen Sachen und eingetragenen Schiffen, Schiffsbauwerken, Schwimmdocks, inländischen Luftfahrzeugen, die in der Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, sowie ausländischen Luftfahrzeugen (§§ 846, 847a, 848 ZPO; § 99 Absatz 1, § 106 Absatz 1 Nummer 1 LuftFzgG)
- § 126 Zustellung der Benachrichtigung, dass die Pfändung einer Forderung oder eines Anspruchs bevorsteht (so genannte Vorpfändung)
- C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen
- § 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO)
- § 128 Unbewegliche Sachen sowie eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks (§ 765a Absatz 3, § 885 ZPO)
- § 129 Beschränkter Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO)
- § 130 Besondere Vorschriften über die Räumung von Wohnungen
- § 131 Räumung eines zwangsweise versteigerten Grundstücks, Schiffes, Schiffsbauwerks oder Schwimmdocks oder eines unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstücks
- § 132 Bewachung und Verwahrung eines Schiffes, Schiffsbauwerks, Schwimmdocks oder Luftfahrzeugs
- D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG)
- § 133
- § 134 (§§ 96, 214, 216 FamFG, § 1 GewSchG)
- E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen
- § 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft
- § 136 Behandlung des Auftrags, Ladung zum Termin
- § 137 Anschriftenänderung, Rechthilfeersuchen, Erledigung des Rechtshilfeersuchens
- § 138 Durchführung des Termins
- § 139 Aufträge mehrerer Gläubiger
- § 140 Verfahren nach Abgabe der Vermögensauskunft
- § 141 Einholung der Auskünfte Dritter zu Vermögensgegenständen (§ 802l ZPO)
- § 142 Wiederholung, Ergänzung oder Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses
- § 143 Erzwingungshaft
- § 144 Zulässigkeit der Verhaftung (§§ 802c, 802g, 836, 883, 888, 889 ZPO; § 94 FamFG; § 153 Absatz 2 InsO)
- § 145 Verfahren bei der Verhaftung
- § 146 Nachverhaftung
- § 147 Verhaftung im Insolvenzverfahren (§§ 21, 98 InsO)
- § 148 Vollziehung eines Haftbefehls gegen einen Zeugen (§ 390 ZPO)
- § 149 Vorführung von Zeugen, Parteien und Beteiligten (§ 372a Absatz 2, § 380 Absatz 2 ZPO, § 33 Absatz 3, § 96a Absatz 2 , § 128 Absatz 4, § 178 Absatz 2 FamFG; § 98 InsO)
- § 150 Verhaftung ausländischer Staatsangehöriger
- § 151 Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b bis 882h ZPO)
- F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen
- I. Allgemeines
- § 152 (§§ 916 bis 945 ZPO)
- II. Verfahren bei der Vollziehung
- § 153 Dinglicher Arrest
- § 154 Einstweilige Verfügung, Sequestration, Verwahrung
- G. Hinterlegung
- § 155 (§§ 711, 712, 720, 720a, 827, 854, 930 ZPO; § 100 LuftFzgG)
- Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- § 156 Kindesherausgabe (§§ 88 bis 94 FamFG)
- Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest
- A. Allgemeine Vorschriften
- § 157 Zuständigkeit
- § 158 Begriff und Bedeutung des Protestes
- § 159 Auftrag zur Protesterhebung
- § 160 Zeit der Protesterhebung (Artikel 72 Absatz 1, Artikel 86 WG, Artikel 55 ScheckG)
- § 161 Berechnung von Fristen (Artikel 72 Absatz 2, Artikel 73 WG, Artikel 55, 56 ScheckG)
- B. Wechselprotest
- § 162 Anzuwendende Vorschriften
- § 163 Arten des Wechselprotestes
- § 164 Protestfristen
- § 165 Protestgegner (Protestat)
- § 166 Protestort
- § 167 Proteststelle
- § 168 Verfahren bei der Protesterhebung
- § 169 Fremdwährungswechsel (Artikel 41 WG)
- § 170 Wechsel in fremder Sprache
- § 171 Protesturkunde (Artikel 80 bis 83, 85 Absatz 1 WG)
- C. Scheckprotest
- § 172 Anzuwendende Vorschriften
- § 173 Arten des Scheckprotestes (Artikel 40 ScheckG)
- § 174 Fälligkeit (Artikel 28 ScheckG)
- § 175 Protestfristen (Artikel 29, 41 ScheckG)
- § 176 Protestgegner
- § 177 Protestort
- § 178 Proteststelle, Verfahren bei der Protesterhebung und Protesturkunde
- D. Protestsammelakten
- § 179 (Artikel 85 Absatz 2 WG, Artikel 55 Absatz 3 ScheckG)
- Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung
- A. Allgemeine Vorschriften
- § 180
- B. Pfandverkauf
- I. Allgemeines
- § 181
- II. Öffentliche Versteigerung
- § 182 Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung
- § 183 Versteigerungstermin
- § 184 Versteigerungsprotokoll
- III. Freihändiger Verkauf
- § 185
- IV. Behandlung des Erlöses und der nicht versteigerten Gegenstände
- § 186
- V. Pfandverkauf in besonderen Fällen
- § 187
- VI. Befriedigung des Pfandgläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung
- § 188
- C. Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen
- § 189
- D. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers
- § 190 Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften
- § 191 Ablehnung des Auftrags
- § 192 Versteigerungsbedingungen
- § 193 Bekanntmachung der Versteigerung
- § 194 Versteigerungstermin
- § 195 Versteigerungsprotokoll und Abwicklung
- Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
- § 196 Zuständigkeit
- § 197 Vollstreckung für Stellen außerhalb der Justizverwaltung
- § 198 Vollstreckung von Entscheidungen in Straf- und Bußgeldverfahren über die Einziehung und die Unbrauchbarmachung von Sachen
- § 199 Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
- Anlage 2
- Gerichtsvollzieherordnung (GVO)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Dienstverhältnis
- A. Allgemeine Vorschriften
- § 1 Dienstaufsicht
- § 2 Amtssitz
- § 3 Persönliche Amtsausübung
- § 4 Dienstsiegel
- § 5 Dienstausweis
- § 6 Maßnahmen bei Beendigung und Unterbrechung der Beschäftigung
- B. Diensteinkommen
- § 7 Entschädigung und Vergütungen
- § 8 Auslagenvorschuss/Auslagenabschlag
- § 9 Reisekostenzuschuss
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
- A. Gerichtsvollzieherbezirk
- § 10 Geschäftsverteilung
- § 11 Amtsgerichte mit einem Gerichtsvollzieher
- § 12 Amtsgerichte ohne Gerichtsvollzieher
- § 13 Zuteilung eines zugeschlagenen Bezirks in Sonderfällen
- B. Örtliche Zuständigkeit
- § 14 Allgemeines
- § 15 Freiwillige Versteigerungen
- § 16 Zustellungen
- § 17 Ermittlung des Aufenthaltsortes
- § 18 In mehreren Gerichtsvollzieherbezirken zu erledigende Aufträge
- Dritter Abschnitt Aufträge
- A. Ablehnung und Abgabe von Aufträgen
- § 19 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung
- § 20 Örtliche Unzuständigkeit bei Erteilung des Auftrags
- § 21 Eintritt der örtlichen Unzuständigkeit nach Auftragserteilung
- B. Vermittlung von Aufträgen durch die Verteilungsstelle
- § 22 Aufgabe; Zuständigkeit
- § 23 Geschäftszeit; Geschäftszimmer
- § 24 Entgegennahme von Aufträgen
- § 25 Verteilung der Aufträge
- § 26 Erledigung von Eilaufträgen
- C. Behandlung und Überwachung ruhender Vollstreckungsaufträge
- § 27 Ruhen von Vollstreckungsaufträgen (§ 64 Absatz 3 Nummer 2 GVGA)
- § 28 Überwachung ruhender Aufträge
- Vierter Abschnitt Geschäftsbetrieb
- § 29 Allgemeines
- § 30 Geschäftszimmer
- § 31 Gehaltsvorschuss zur Einrichtung eines Geschäftszimmers
- § 32 Pfandkammer
- § 33 Büroangestellte
- § 34 Einstellung, Beschäftigung und Entlassung von Büroangestellten und Beschäftigung anderer Personen
- § 35 Unfallversicherung der Beschäftigten und der Arbeitshilfen
- § 36 Geschäftsbedarf
- § 37 Schriftverkehr
- Fünfter Abschnitt Aktenführung
- § 38 Generalakten
- § 39 Sonderakten und Verzeichnisse
- § 40 Sammelakten
- § 41 Rückgabe von Schriftstücken
- § 42 Recht auf Einsichtnahme
- § 43 Aufbewahrung; Vernichtung
- Sechster Abschnitt Buchführung
- § 44 Arten der Geschäftsbücher
- § 45 Äußere Form der Geschäftsbücher
- § 46 Führung, Aufbewahrung, Vernichtung der Geschäftsbücher
- § 47 Dienstregister
- § 48 Namenverzeichnis
- § 49 Kassenbücher; Abrechnungsschein
- § 50 Reisetagebuch
- Siebenter Abschnitt Kassenführung
- § 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
- § 52 Zahlungsverkehr
- § 53 Quittung
- § 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
- § 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
- § 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
- § 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
- § 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher
- Achter Abschnitt Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
- § 59 Auszahlung von Kleinbeträgen
- § 60 Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der ZPO und Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG
- § 61 Behandlung der Anwaltskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe
- Neunter Abschnitt Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben
- § 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn
- § 63 Hinweispflicht
- § 64 Einkommensteuer und Körperschaftssteuer
- § 65 Einfuhrabgaben
- § 66 Verbrauchssteuern (Tabak-, Branntwein-, Mineralöl-, Kaffee-, Bier-, Schaumweinsteuer)
- § 67 Amtshilfe
- § 68 Anzeigepflicht bei Steuerstraftaten
- § 69 Aktenvermerk; Auslagen
- Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit
- § 70 Übersicht über die Diensteinnahmen
- § 71 Übersicht über die Geschäftstätigkeit
- Elfter Abschnitt Geschäftsprüfungen
- § 72 Ordentliche Geschäftsprüfung
- § 73 Beschränkung der Zahl der Geschäftsprüfungen
- § 74 Unterlagen für die Geschäftsprüfung
- § 75 Zweck und Durchführung der Geschäftsprüfung
- § 76 Niederschrift über die Geschäftsprüfung
- § 77 Maßnahmen der Dienstaufsicht
- § 78 Überlange Verfahrensdauer
- § 79 Außerordentliche Geschäftsprüfung
- Zwölfter Abschnitt Vordrucke
- § 80 Einführung von Vordrucken
- Dreizehnter Abschnitt Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers
- § 81 Hilfsbeamte
- Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
- § 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
- § 83 Anforderung an die Kostenrechnung
Feedback