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VO Verbot gefährlicher Gegenstände in Leipzig
DE - Landesrecht Sachsen
04.11.2018
INHALT
Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig
Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig
erlassen als Artikel 2 der
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
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