POFAMI
INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (POFAMI)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (POFAMI)
- zuletzt geändert durch Ziffer 2 der VO vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) mit Wirkung vom 1. August 2021
- Inhaltsübersicht:
- Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
- § 1 Prüfungsorgane
- § 2 Errichtung der Prüfungsausschüsse
- § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
- § 6 Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- § 7 Zwischenprüfung
- Abschnitt 3 Vorbereitung der Abschlussprüfung
- § 8 Prüfungstermine
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
- § 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung externer Teilnehmer
- § 11 Anmeldung zur Abschlussprüfung
- § 12 Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung
- Abschnitt 4 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 13 Prüfungszweck
- § 14 Gegenstand und Gliederung der Abschlussprüfung
- § 15 Ergänzungsprüfung
- § 16 Prüfungsvergünstigungen
- § 17 Ausweispflicht und Belehrung
- § 18 Anonymitätsprinzip
- § 19 Ablauf der Abschlussprüfung
- § 20 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 21 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 22 Niederschrift
- Abschnitt 5 Bewertung der Prüfungsleistungen, Beschluss und Beurkundung der Prüfungsergebnisse
- § 23 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 24 Beschluss des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 25 Prüfungszeugnis
- § 26 Nicht bestandene Abschlussprüfung
- Abschnitt 6 Wiederholungsprüfung
- § 27 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 7 Umschulung
- § 28 Umschulung
- Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 29 Prüfungsunterlagen
- § 30 Übergangsregelungen
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Genehmigung
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