Landeseisenbahngesetz – LEisenbG
INHALT
Eisenbahngesetz für den Freistaat Sachsen (Landeseisenbahngesetz – LEisenbG)
- Eisenbahngesetz für den Freistaat Sachsen (Landeseisenbahngesetz – LEisenbG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
- Erster Abschnitt Schutzvorschriften
- Zweiter Abschnitt Anschlüsse
- Dritter Abschnitt Eisenbahnbetrieb
- Vierter Abschnitt Sicherung
- Dritter Teil Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
- Vierter Teil Sonstige Bestimmungen
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
- Erster Abschnitt Schutzvorschriften
- § 3 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Eisenbahnanlagen
- § 4 Schutzmaßnahmen
- Zweiter Abschnitt Anschlüsse
- § 5 Gestattung von Anschlüssen
- Dritter Abschnitt Eisenbahnbetrieb
- § 6 Betriebsleitung
- § 7 Eröffnung des Betriebes
- § 8 Auskunft und Nachschau
- Vierter Abschnitt Sicherung
- § 9 Sicherung der verkehrlichen Infrastruktur
- Dritter Teil Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
- § 10 Genehmigungsverfahren
- § 11 Widerruf der Genehmigung
- § 12 Nebenanschluß
- § 13 Personenbeförderung
- § 14 Nichtöffentliche Eisenbahnen
- § 15 Sicherheitsvorschriften
- Vierter Teil Sonstige Bestimmungen
- § 16 Aufsicht
- § 17 Rechtsverordnungen
- § 18 Zuständige Behörde
- § 19 Ordnungswidrigkeiten
- § 20 Übergangsregelung
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