VwV Beschäftigung im Justizvollzug – VwVBJVollz
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über das Beschäftigungswesen im Justizvollzug (VwV Beschäftigung im Justizvollzug – VwVBJVollz)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über das Beschäftigungswesen im Justizvollzug (VwV Beschäftigung im Justizvollzug – VwVBJVollz)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1: Geltungsbereich
- Abschnitt 2: Ziele und Organisation des Beschäftigungswesens
- I. Beitrag zur Behandlung und Betreuung von Gefangenen
- II. Erzeugung von Produkten
- III. Aufbau- und Ablauforganisation
- Abschnitt 3: Absatz
- IV. Grundsatz der Marktteilnahme
- V. Kundinnen und Kunden
- Abschnitt 4: Produktion und Qualität
- VI. Produktqualität
- VII. Produktionsablauf
- VIII. Auftragseingang
- IX. Machbarkeitsprüfung
- X. Preisbildung
- XI. Angebotserstellung
- XII. Auftragserteilung
- XIII. Fertigung
- XIV. Lieferung und Leistung nach der Qualitätskontrolle
- XV. Ergebniskontrolle
- XVI. Beendigung des Produktionslaufs
- Abschnitt 5: Personalwesen
- XVII. Grundsätze des Personalmanagements im Beschäftigungswesen
- XVIII. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
- XIX. Personalfunktionen
- XX. Vergütung der Gefangenen
- XXI. Arbeitszeit der Gefangenen
- XXII. Führen von Dienstkraftfahrzeugen durch Gefangene
- XXIII. Besonderheiten bei Arbeitsunfällen der Gefangenen
- XXIV. Aufgaben der Bediensteten und Anforderungen an Bedienstete
- Abschnitt 6: Buchhaltung und Rechnungswesen
- XXV. Allgemeines
- XXVI. Dokumentation und Pflege der Daten zum Betriebsvermögen
- XXVII. Dokumentation und Pflege der Daten der Eingangsleistungen und Bestände
- XXVIII. Dokumentation und Pflege der Daten der Fertigung und Ausgangsleistungen
- XXIX. Dokumentation und Pflege der Daten der Gefangenen
- XXX. Steuer
- Abschnitt 7: Management und Controlling
- XXXI. Allgemeines
- XXXII. Jahresabschluss
- XXXIII. Betriebseinrichtung, -änderung und -auflösung
- Abschnitt 8: Interne Geschäftsprüfung und Revision
- XXXIV. Umfang der Prüfungen
- XXXV. Aufnahme und Bewertung der Bestände
- XXXVI. Prüfvermerke, Prüfungsniederschrift
- Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen
- XXXVII. Übergangsbestimmung
- XXXVIII. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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