Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)
- [geändert durch RL vom 13. Juni 2023 (SächsABl. S. 734) mit Wirkung vom 30. Juni 2023]
- A. Allgemeine Bestimmungen
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- IV. Verfahren
- V. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- B. Besondere Bestimmungen
- I. Vorhaben im Bereich der Gleichstellung
- II. Vorhaben zur Bekämpfung von sexualisierter und sonstiger geschlechtsspezifischer Gewalt sowie häuslicher Gewalt gemäß dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- C. Übergangsbestimmungen
- D. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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