SächsBeamtVG
INHALT
Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG)
- Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juni 2024
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Regelung durch Gesetz
- Abschnitt 2 Beamtenversorgung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 3 Arten der Versorgung
- § 4 Teilzeitbeschäftigung, Hauptberuflichkeit
- Unterabschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- § 5 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 6 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 7 Dienstzeit im Beamtenverhältnis und vergleichbare Zeiten
- § 8 Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung
- § 9 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 11 Sonstige Zeiten
- § 12 Ausbildungszeiten
- § 13 Zeiten in der Deutschen Demokratischen Republik
- § 14 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 15 Höhe des Ruhegehalts
- § 16 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 17 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit
- § 18 Beamtinnen und Beamte auf Probe oder auf Zeit mit leitender Funktion
- Unterabschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
- § 19 Allgemeines
- § 20 Sterbegeld
- § 21 Witwengeld und Unterhaltsbeitrag
- § 22 Höhe des Witwengeldes
- § 23 Witwenabfindung
- § 24 Waisengeld
- § 25 Höhe des Waisengeldes
- § 26 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 27 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit
- § 28 Beginn der Zahlungen
- § 29 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung
- § 30 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- § 31 Versorgung von hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern
- Unterabschnitt 4 Unfallfürsorge
- § 32 Allgemeines
- § 33 Dienstunfall
- § 34 Einsatzversorgung
- § 35 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 36 Heilverfahren
- § 37 Pflegekosten
- § 38 Unfallausgleich
- § 39 Unfallruhegehalt
- § 40 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- § 41 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
- § 42 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 43 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 44 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 45 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 46 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- § 47 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 48 Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 49 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 50 Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 51 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Unterabschnitt 5 Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit
- § 52 Übergangsgeld
- § 53 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
- § 54 Bezüge bei Verschollenheit
- Unterabschnitt 6 Familien- und pflegebezogene Leistungen
- § 55 Familienzuschlag
- § 56 Ausgleichsbetrag zum Waisengeld
- § 57 Kindererziehungszuschlag
- § 58 Pflegezuschlag
- § 59 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- § 60 Kinderzuschlag zum Witwengeld
- Unterabschnitt 7 Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 61 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
- § 62 Personal an Hochschulen
- § 63 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- Unterabschnitt 8 Gemeinsame Vorschriften
- § 64 Festsetzung, Zahlung, Zuständigkeit
- § 65 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 66 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- § 67 Verjährung
- § 68 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 69 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 70 Versorgungsauskunft
- § 71 Anzeigepflicht
- Unterabschnitt 9 Ruhens- und Kürzungsbestimmungen
- § 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- § 73 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Versorgungsbezügen sowie Alters- und Hinterbliebenengeld
- § 74 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- § 75 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung
- § 76 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
- § 77 Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
- § 78 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- § 79 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Unterabschnitt 10 Anpassungen und Dienstherrenwechsel
- § 80 Allgemeine Anpassung
- § 80a Inflationsausgleichszahlungen
- § 80b Monatliche Sonderzahlungen
- § 81 Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages
- Unterabschnitt 11 Übergangsvorschriften aufgrund des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
- § 82 Besondere Bestandskraft für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall vor dem 1. April 2014 eingetreten ist
- § 83 Einordnung der vorhandenen Versorgungsempfänger in die Grundgehaltstabelle des Sächsischen Besoldungsgesetzes
- § 84 Weitere Übergangsregelungen für am 1. April 2014 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- § 85 Versorgung künftiger Hinterbliebener
- § 86 Übergangsregelung für frühere Ehegattinnen und Ehegatten und Hinterbliebenenversorgung
- § 87 Bestimmungen für am 1. April 2014 vorhandene Beamtinnen und Beamte aus dem früheren Bundesgebiet
- § 88 Besondere Bestimmungen zum Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte aus dem früheren Bundesgebiet
- § 89 Weitere Übergangsregelungen für am 1. April 2014 vorhandene Beamtinnen und Beamte
- § 90 Übergangsregelungen zur Minderung des Ruhegehalts
- Unterabschnitt 12 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- § 91 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Abschnitt 3 Alters- und Hinterbliebenengeld
- Unterabschnitt 1 Altersgeld
- § 92 Entstehen des Anspruchs
- § 93 Aberkennung von Altersgeld
- § 94 Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld
- § 95 Festsetzung des Altersgeldes
- § 96 Berechnung des Altersgeldes
- § 97 Zahlung des Altersgeldes
- Unterabschnitt 2 Hinterbliebenengeld
- § 98 Anspruchsvoraussetzungen
- § 99 Höhe des Hinterbliebenengeldes
- § 100 Zahlung des Hinterbliebenengeldes
- Unterabschnitt 3 Weitere Bestimmungen
- § 101 Anzuwendende Vorschriften
- § 102 Erneute Berufung von auf Antrag entlassenen ehemaligen Beamtinnen und Beamten ins Beamtenverhältnis
- § 102a Nachteilsausgleich bei Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 103 Anwendungsbereich
- § 104 Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 105 Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
- § 106 Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Sachsen
- Unterabschnitt 2 Übergangsvorschriften
- § 107 Gewährung des Zuschlags zur Ergänzung des Grundgehalts für am 1. Oktober 2018 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018
- § 108 Übergangsregelung für am 31. Dezember 2018 vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund des Gesetzes zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
- § 109 Übergangsregelung für am 1. Januar 2024 vorhandene Beamtinnen und Beamte aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- § 110 Übergangsregelung für am 31. Dezember 2023 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren künftige Hinterbliebene aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- Anlage
- Rechengrößen für die amtsunabhängige Mindestversorgung
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