Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 13. Mai 2021
- Abschnitt 1 Zuständigkeiten für Bauprodukte und Bauarten im Bauwesen
- § 1 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
- § 2
- § 3
- § 4 Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
- Abschnitt 2 Verfahren zur Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach der Sächsischen Bauordnung
- § 5 Anerkennung
- § 5a Weitere Niederlassungen
- § 6 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 7 Antrag und Antragsunterlagen
- § 8 Allgemeine Pflichten
- § 9 Besondere Pflichten
- § 10 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
- Abschnitt 3 Kennzeichnung der Bauprodukte nach der Sächsischen Bauordnung
- § 11 Übereinstimmungszeichen
- Abschnitt 4 Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten nach § 16a Absatz 6 und § 25 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung
- § 12 Anwendungsbereich
- § 13 Nachweispflicht
- § 14 Abweichungen
- Abschnitt 5 Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten nach § 16a Absatz 7 und § 25 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung
- § 15 Anwendungsbereich und Überwachungsstellen
- Abschnitt 6 Bauprodukte und Bauarten mit Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften gemäß § 88 Absatz 4a der Sächsischen Bauordnung
- § 16 Nachweis der wasserrechtlichen Eignung nach der Sächsischen Bauordnung
- Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 17 Übergangsbestimmungen
- § 18 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
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