VwV Auslobung
INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Aussetzung von Geldbelohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der Ergreifung flüchtiger Straftäter (VwV-Auslobung)
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