Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation — SächsVermGeoAPO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Vermessungswesen und in der Geoinformation (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation – SächsVermGeoAPO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Vermessungswesen und in der Geoinformation (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation – SächsVermGeoAPO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 13. Mai 2021
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
- § 2 Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung
- § 3 Einstellung
- § 4 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 5 Erforderlicher Studienabschluss
- § 6 Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Beurteilung während der Ausbildung, Ausbildungsgesamtnote
- § 8 Zweck der Staatsprüfung
- § 9 Prüfungsbehörde, Prüfungsorgane
- § 10 Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungsorgane
- § 11 Zeitpunkt, Ort, Ladung
- § 12 Ablauf der Staatsprüfung
- § 13 Praktischer Fall
- § 14 Schriftliche Prüfung
- § 15 Mündliche Prüfung
- § 16 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
- § 17 Bestehen der Staatsprüfung, Prüfungsgesamtnote
- § 18 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis
- § 19 Schriftführer, Prüfungsniederschrift, Prüfungsakten
- § 20 Fernbleiben, Rücktritt
- § 21 Wiederholung der Staatsprüfung, Ergänzungsvorbereitungsdienst
- § 22 Aufstieg
- Abschnitt 3 Zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
- § 23 Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung
- § 24 Einstellung
- § 25 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 26 Erforderlicher Studienabschluss
- § 27 Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
- § 28 Beurteilung während der Ausbildung, abschließende Beurteilung
- § 29 Zweck des Staatsexamens
- § 30 Abnahme des Staatsexamens
- § 31 Zulassung zum Staatsexamen
- § 32 Ablauf des Staatsexamens
- § 33 Häusliche Prüfungsarbeit
- § 34 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
- § 35 Mündliche Prüfung
- § 36 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
- § 37 Bestehen des Staatsexamens, Gesamturteil
- § 38 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis
- § 39 Prüfungsniederschrift, Prüfungsakten
- § 40 Fernbleiben, Rücktritt
- § 41 Wiederholung des Staatsexamens, Ergänzungsvorbereitungsdienst
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
- § 42 Verlängerung der Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 43 Urlaub
- § 44 Prüfungserleichterungen
- § 45 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 46 Übergangsbestimmungen
- § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
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