LMChemAPVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LMChemAPVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LMChemAPVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Oktober 2016
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Ausbildung und Prüfung
- § 2 Universitätsstudium
- § 3 Berufspraktische Ausbildung
- Abschnitt 2 Allgemeine Prüfungsvorschriften
- § 4 Prüfungsausschüsse
- § 5 Prüfer und Beisitzende
- § 6 Prüfungstermine
- § 7 Zulassung zur Prüfung
- § 8 Mündliche Prüfungen
- § 9 Praktische Prüfung und Aufsichtsarbeiten
- § 10 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
- § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12 Versäumnis, Rücktritt von der Prüfung, Nachteilsausgleich
- § 13 Täuschung, unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 15 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
- Abschnitt 3 Prüfungen
- § 16 Erster Prüfungsabschnitt
- § 17 Zweiter Prüfungsabschnitt
- § 18 Dritter Prüfungsabschnitt
- Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 19 Anrechnung von Prüfungen und Ausbildungszeiten
- § 20 Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
- § 21 Übergangsregelungen
- § 22 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 Leistungsnachweise
- Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
- Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
- Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
- Anlagen 5 bis 8
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