VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 AufenthG zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten – Herkunftsgebiet (VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 AufenthG zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten – Herkunftsgebiet (VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer)
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- Inhaltsverzeichnis:
- Teil A Aufnahme jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Oktober 2005, die einen Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage gestellt haben und denen eine Aufnahmezusage vor dem 1. Januar 2005 nicht zugestellt worden ist (Übergangsfälle I und II und Neufälle)
- I. Voraussetzungen für die Aufnahme
- II. Verfahrensregelungen
- III. Verfahren zur bundesweiten Quotenfeststellung und Statistik
- Teil B Aufnahme jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2005, denen eine Aufnahmezusage eines Landes vor dem 1. Januar 2005 zugestellt worden ist
- I. Voraussetzungen für die Aufnahme
- II. Verfahrens- und Übergangsregelungen
- III. Verfahren zur bundesweiten Quotenfeststellung und Statistik
- IV. Übergangs- und Abschlussregelungen
- Teil C Landesinterne Quotenfeststellung
- Teil D Anwendung des Aufenthaltsgesetzes Aufenthaltsrechte und wohnsitzbeschränkende Auflage
- Teil E In-Kraft-Treten
- Anlagen
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