VwV ANVO SächsKurG
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen (ANVO SächsKurG) (VwV ANVO SächsKurG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen (ANVO SächsKurG) (VwV ANVO SächsKurG)
- I. Einzureichende Unterlagen für Erstantrag
- II. Wiederholungsprüfungen
- III. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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